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Preise & Konditionen

Fahrpreis 2018

Der Fahrpreis für eine Fahrtstunde für Sponsoren und Förderer der Festspiele beträgt 52,25 € netto.

Die Fahrservice GmbH wird alle Anfragen auf Verfügbarkeit prüfen. Erst nach einer Bestätigung der Fahrt gilt der Fahrauftrag als gebucht. Es besteht keine Garantie auf eine Beförderung ohne eine erhaltene Auftragsbestätigung.

Berechnungsmodus

Fahrten Salzburg

  • Transfer innerhalb Salzburgs
  • Transfer von der Oper/Konzert/Jedermann

Beispiel (Abhol- und Zielorte liegen innerhalb Salzburgs):

  • Hotel – Vorstellung – Hotel
  • Hotel – Vorstellung – Restaurant – Hotel
  • Hotel – Restaurant – Hotel

52,25 Euro netto
156,75 Euro netto


209,00 Euro netto
261,25 Euro netto
156,75 Euro netto
Längere Wartezeiten oder weitere Anfahrten werden im 15 Minutentakt on top berechnet.

Fahrten Umland Salzburg (one way)

  • Gersbergalm
  • Fuschl / Berchtesgaden


78,38 Euro netto
78,38 Euro netto
Größere Strecken

Transfer Airport München/ Salzburg:

Verrechnung nach tatsächlichem Aufwand
(mind. jedoch 313,50 Euro netto)

Transfer Airport Wien/ Salzburg:

Verrechnung nach tatsächlichem Aufwand
(mind. jedoch 313,50 Euro netto)

Stornierungen

  • bis 48 Stunden vorher: Kostenlose Stornierung möglich
  • bis 24 Stunden vorher: 50% des Fahrpreises
  • ab 24 Stunden vorher: 100% des Fahrpreises
  • bei Nicht-Erscheinen der Gäste: 100% des Fahrpreises
    (z.B. wenn sich diese entscheiden, kurzfristig zu Fuß zu gehen):

Kurzfristige Verschiebungen von Fahrten

Werden bereits gebuchte Fahrten kurzfristig zeitlich nach vorne oder nach hinten verschoben, behält sich die Fahrservice GmbH vor, zunächst die Verfügbarkeit zu prüfen und unter Umständen, falls keine Verfügbarkeit vorherrscht, diese Fahrten abzusagen oder in einem geringeren Leistungsumfang zu erfüllen. (Beispiel: 40 Fahrten werden von 18:00 Uhr auf 16:00 Uhr verschoben; nur 20 Fahrzeuge sind in diesem Zeitraum verfügbar; also können auch nur 20 Fahrten durchgeführt werden).

Kurzfristige Änderungen von Fahraufträgen

Ändern sich die ursprünglich angegebenen Zeiten der Fahraufträge erheblich (z.B. endet eine Veranstaltung statt um 23:00 Uhr um 01:00 Uhr) werden die zusätzlichen Stunden extra mit dem normalen Stundensatz berechnet.

Aufträge kommen ausschließlich zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

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